Do

02

Okt

2014

Klarheit für das Gewerbegebiet Industrieweg

Quelle onlinestreet.de
Quelle onlinestreet.de
Es kommt nicht oft vor, dass DIE LINKE. sich bei einer Abstimmung zu einem Tagesordnungspunkt mit CDU und FDP einig ist – wenn auch aus verschiedenen Gründen.
Dazu der Vorsitzende der Linksfraktion Thomas Klein: „Die Fraktion Die Linke hat sich nicht auf die Agenda gesetzt, grundsätzlich gegen Vorlagen der Verwaltung oder etablierte Parteien zu stimmen, sondern sie entscheidet sachorientiert, was im Zusammenhang zwischen kommunalpolitischen Gegebenheiten und ihren politischen Grundsätzen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger von Bergisch Gladbach ist.“
Im Planungsausschuss am 23.09.14 ging es um die formale Heilung des Bebauungsplanes für das bestehende Gewerbegebiet Industrieweg. Wegen der unklaren Rechtslage musste Klarheit geschaffen werden, was dort baurechtlich zulässig ist. Ziel für DIE LINKE. Fraktion Bergisch Gladbach war, ein bestehendes Gewerbegebiet zu erhalten. Für einen Vertagungs-Antrag der Linksfraktion gab es im Ausschuss keine Mehrheit. Daher musste in dieser Sitzung entschieden werden, ob am alten Beschluss festgehalten werden sollte und damit ernsthafter Planungswille der Stadt bekundet wird, oder ob das Gewerbegebiet im Zuge einer weiteren Wohnbebauung nach und nach weichen muss.

 

Die Entscheidung der Linksfraktion folgt damit konsequent dem Kommunal-Wahl-Programm 2014 und der linken Kommunal-Politik, für die DIE LINKE./BfBB schon in der letzten Legislatur-Periode einstand, unnötige Gewerbegebiete wie in Lustheide und an der Brüderstraße zu verhindern, vorhandene Gewerbestandorte zu erhalten und zu besiedeln, anstatt gewachsene Wohngebiete und Naturflächen zu zerstören.

 

 

 

Der Entwicklungs- u. Planungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Rainer Dlugosch, nimmt dazu Stellung: „Wenn einzelne Bürger als Erwerber einer Immobilie seinerzeit nicht ausreichend über die Bau- und Nutzungsrechten informiert waren, so ist es nicht Aufgabe der Politik, ihre Stadtentwicklungs-Ziele aufzugeben und mit den Mitteln eines Bebauungsplanes zivilrechtliche Versäumnisse und etwaige Mängel in privaten Verträgen zu korrigieren.

 

Wir können nicht ein Gewerbegebiet mit vergleichbar guter Autobahnanbindung platt machen, weil sich zwei Grundstückseigentümer mehr Rendite von der Nutzung dieser Flächen als Wohnraum versprechen. Ein Quadratmeter für eine zulässige Wohnbebauung wird mit über 300,- € gehandelt gegenüber Gewerbeflächen mit nur ca. 150,- €.

 

Wäre sozialer Wohnungsbau mittels eines Bebauungsplanes rechtlich zu verwirklichen, hätten wir mit Sicherheit diese Alternative in den politischen Entscheidungsprozess einbezogen. Vorhandene Wohnimmobilien im Gewerbegebiet müssen ja nicht abgerissen werden. Sie können ihrer seinerzeitigen genehmigten Nutzung als Werkswohnungen für Mitarbeiter zurückgeführt werden. Das wäre auch eher mit den Interessen unserer Wähler vereinbar, als Spekulation mit Grundstückspreisen von der nur eine Minderheit profitiert.“

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