Di
18
Okt
2011
Wo sind die Gewinne aus der Tabakwerbung geblieben?
Stadtverwaltung verliert Feigenblatt bei Tabakwerbung
Nachfragen erlaubt! Im Mai 2011 wurde von der Stadtverwaltung empfohlen städtische Fläschen auch weiterhin für die Werbung von Tabak zu nutzen. Gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE./BfBB hat
der Jugendhilfeausschuss mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD beschlossen, Tabak- und Alkoholwerbung auf stadteigenen Flächen wie Bushaltestellen oder an Sportplätzen auch weiterhin zu erlauben.
Außerdem sollte mit einem kleinen Teil des Gewinns (weniger als 20% Anteil von ca. 150.000€) der beauftragten Werbagentur Präventionsarbeit in Bergisch Gladbach finanziert werden.
(Siehe dazu unsere Pressemitteilung vom 11.Mai 2011.)
Als Präventionsarbeit im Rheinisch-Bergischen Kreis sollte mindestens 25.000 € im Jahr für zusätzliche Präventionsarbeit erhalten, so die Verwaltungspitze. Außerdem sollte über die durchgeführten
Aktivitäten jährlich Rechenschaft abgelegt werden. Das in 2011 eingeführte Modell sollte, wenn es erfolgreich sein sollte, ab 2012 dauerhaft fortgeführt werden.
Doch alles ist anders gegkommen: Obwohl die Werbeagentur in diesem Jahr fleißig Gewinne mit Tabakwerbung auf städtischen Flächen erwirtschaftet, hat die die Fachstelle für Präventionsarbeit
bis heute weder Geld aus Tabakwerbung bekommen, noch zusätzliche Präventionsarbeit gegen Tabakkonsum geleistet. Die Stadt Bergisch Gladbach hat nichtmal konkret mit der zuständigen Stelle über
ein solches Projekt gesprochen. Das Projekt ist 2011 damit gescheitert und damit sind auch alle Beschlüsse des Stadtrats über zukünftige Vereinbarung mit der Werbeagentur hinfällig.
Die Stadtratsfraktion DIE LINKE./BfBB erlaubt sich bei Bürgermeister Lutz Urbach nach dem Verbleib des Anteils aus Gewinnen aus Tabakwerbung auf städtischen Flächen zu Fragen. Hier uns Anfrage als PDF zum download.
Mi
11
Mai
2011
Peinliche Verkaufsveranstaltung für Tabakwerbung
Gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE./BfBB hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen, Tabak- und Alkoholwerbung auf stadteigenen Flächen wie Bushaltestellen oder an Sportplätzen weiterhin zu
erlauben, gegen einen anders lautenden Ratsbeschluss aus 1998. Eine Bürgerinitiative um den engagierten Lehrer Dr. Carl Anderson hatte beantragt, Tabakwerbung auf den Werbeflächen der Stadt
zu verbieten, um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Bei den neuen Verträgen zur Vermarktung der Flächen sollte Tabakwerbung ausgeschlossen werden.
Stadtverwaltung, CDU, FDP und SPD jedoch wollen auf die Einnahmen aus der Tabak- und Alkoholwerbung nicht verzichten und nehmen die verheerende Wirkung der Werbung auf Kinder und Jugendliche
billigend im Kauf. Für Thomas Klein, jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE./BfBB im Stadtrat Bergisch Gladbach, betätigt sich die Stadt damit als Tabakhändler. Er wundert sich
etwas zynisch, warum man nicht gleich Zigaretten und Wodka auf dem Schulhöfen zu Verkauf anbieten will, um damit neue Einnahmemöglichkeiten für die Stadt zur Sozialisierung solcher Einnahmen zu
erschließen, statt sie privaten zu überlassen. >> weiterlesen
Mi
16
Feb
2011
"Gegen Tabakwerbung": Bergisch Gladbacher Bürgerinitiative will Akteneinsicht vor Gericht erstreiten.
Im folgenden dokumentieren wir die Klageschrift von Carl Anderson gegen die Stadt Bergisch Gladbach auf Recht zur Akteneinicht gemäß des Informationsfreiheitsgesetz. Carl Anderson ist Sprecher der politisch unabhängigen "Bürgerinitiative für eine tabakfreie Erziehung (BITFE)" in Bergisch Gladbach. Im Interesse von tabakfreier Eziehung und Schulen fordert BITFE den Verzicht von Tabakwerbung auf öffentlichen und kommunalen Werbeflächen. Trotz mehrer mehrheitlicher Beschlüsse im Stadtrat, die sich für diesen Verzicht ausgesprochen haben, verhandelt die Stadtverwaltung Bergisch Gladbach seit 2010 für die Erweiterung von Tabakwerbung auf ihren eigenen Verkehrsflächen. BITFE fordert, die Stadt solle sowohl auf eigene Tabakwerbung verzichten als auch Tabakwerbung auf Privatgelände besteuern!
Die Initiative verlangt gemäß Informatonsfreiheitsgesetz Akteneinsicht zur Frage der Vermarktung der öffenlichen Flächen für Werbung. Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dennoch wurde der Bürgerinitiative das Recht auf Einsicht in die Akten durch die Stadtverwaltung verweigert. Die Klageschrift will den Einsichtnahme nun über den Rechtsweg bei Verwaltungsgericht Köln erstreiten.
Hier die vollständige Klageschrift als Acrobat PDF zum Download
Mehr infos zur BITFE unter: www.tabakfreie-erziehung.de